Anfragen Ministerium
Aktuelles zur Mediation in Thüringen
Wirtschafts- und Umweltmediation
Die Thüringer Landesregierung steht dem Verfahren einer Mediation in allen geeigneten Bereichen offen gegenüber, vor allem sollten Mediatoren in informellen Abstimmungsprozessen als wichtiges und vorrangiges Instrument genutzt werden. Mit Mediationsverfahren können Konflikte schon bereits im Planungsprozess minimiert werden. Positive Erfahrungen wurden in dem Bereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gemacht, in denen ein informelles Beteiligungsverfahren schon im Vorfeld der Planung und Ausweisung sinnvoll war.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 29 Wirtschafts- und Umweltmediation"
Güterichterinnen, Güterichter und Täter-Opfer-Ausgleich
Mit Hilfe eines Güterichterverfahren versuchen die verstrittenden Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung zu finden. Der Güterichter trifft dabei keine Entscheidungen für oder gegen eine Partei, das erarbeitete Ergebnis wird vom Güterichter lediglich, innerhalb der geltenden Rechtsordnung, angenommen. Andere Prozessbevollmächtigte können beratend beisitzen.
Da der Güterichter nicht an einem bestimmten Verfahren gebunden ist, kann auch die Mediation angewandt werden. Um ein flächendeckendes Angebot in der außergerichtlichen Konfliktlösung zu bedienen, werden zunehmend Richter und Richterinnen für die Tätigkeit im Güteverfahren ausgebildet und dauerhaft aus-und weitergebildet.Mit der Umsetzung des Mediationsgesetztes wurden die Koorperationsvereinbarungen mit der Industrie- und Handelskammern Erfurt, Ostthüringen zu Gera und Südthüringen, dem Thüringer Oberlandesgericht, dem Thüringer Justizministerium, der DGB, der Architektenkammer Thüringen, der Rechtsanwaltskammer Thüringen, der Notarkammer Thüringen, der Ingenieurkammer Thüringen und der Steuerberaterkammer Thüringen auf eine neue rechtliche Ebene gesetzt.
Die Mediation könnte auch in Bereichen wie Täter- Opfer- Ausgleich angewandt werden. Dies ist aber im Einzelfall zu betrachten.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 30 GüterichterInnen und Täter-Opfer-Ausgleich"
Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Vorrausetzungen geschaffen, um die Bezeichnung Mediator fest zu verankern. Um das System der Mediation zu vereinfachen, wurde von einer Beteiligung staatlicher Stellen abgesehen. Dennoch ist es wichtig die Qualität bei der Ausgestaltung des Ausbildungsinhaltes zu sichern. Hierfür wurde im §8 Abs. 1 MediationsG eine Evaluierung für fünf Jahre nach Inkrafttreten anberaumt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann ohne Zustimmung nähere Bestimmungen zur Aus-und Weiterbildung von zertifizierten Mediatoren festlegen.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 31 Ausbildung von MediatorInnen"
Allgemeine Aspekte
Thüringen bietet ein breites Feld der Mediation an. Die Mediation kann in allen Lebensbereichen Anwendung finden, von Wirtschaft/Unternehmen/Arbeit über Verbraucher bis hin zum privaten Gebrauch bei Familienkonflikten oder Streitigkeiten mit Nachbarn.
Voraussetzung ist immer, dass die verstrittenden Parteien auch eine Lösung herbeiführen wollen und diese auch gemeinsam erarbeiten.
Beispiele zur Eingliederung eines Mediator oder Mediationsverfahren gibt es in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, sowie Bau, Landesentwicklung und Verkehr. In den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei kann ein Konfliktbeauftragter bestellt werden, welcher in Situation wie z.B. Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung, beratend zur Seite steht und Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigt. Auch im Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet und mit einem Mediator besetzt.
Im Geschäftsbereich Umwelt, Energie und Naturschutz gibt es einen Konfliktberater. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz geht ebenfalls mit gutem Beispiel voran und hat eine Sozialberatung eingerichtet, die unter anderen auch in internen Konfliktsituationen weiterhilft.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 32 Allgemeine Aspekte"
Kommunale Schiedsstellen
Die zu verzeichnenden Erfolgsquoten der Schiedsstellen in Thüringen sind positiv zu bewerten. Das Thüringer Gesetz über Schiedsstellen in den Gemeinden wurde 1996 komplett novelliert. Zu den Aufgaben der Schiedsstellen gehören unter anderem die außergerichtliche Schlichtung von Bagatellfällen bürgerlichen Rechts, die Konfliktlösung bei geringfügigen Strafsachen und die Durchführung von Sühneversuchen. 2010 wurde das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) durch Art. 5 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht geändert. Diese Änderung betreffen Verfahren in Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Veränderungen von Justizvorschriften. Die aktuellen Zahlen geben keinen Anlass für weitere Änderungen.
Der Landesverband Thüringen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bietet neue Aus- und Weiterbildungen an, vor allem in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Nachbarrecht und zur Mediation.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 33 Kommunale Schiedsstellen"
Schülerinnen- und Schülermediation
Schon seit 1990 gibt es sog. „Streitschlichter“ in Schulen. Streitschlichter sind Mediatoren, die gewisse Konfliktkompetenz mitbringen, um Streitigkeiten im Schulablauf oder unter Schülern zu lösen und die Stärkung der Eigenverantwortung zu fördern. Schülermediatoren tragen einen großen Beitrag zur Gewaltprävention bei. Sie arbeiten aktiv gegen Mobbing, Gewalt oder Diskriminierung. Unterstützt wird dies mit eigenen Projekten an Schulen, begleitet von geschulten Pädagoginnen und Pädagogen.
Mehr dazu im Downloadbereich unter "Kleine Anfrage 34 Schülerinnen- und Schülermediation"