Kooperationspartner
Architektenkammer Thüringen
Bei der Berufsausübung von Mitgliedern der Architektenkammer Thüringen kommt es gelegentlich zu Rechtsstreitigkeiten bei der Vertragsdurchführung mit privaten und öffentlichen Bauherren oder zwischen Kammermitgliedern untereinander. Zur Entlastung der Zivilgerichte wurde durch die Architektenkammer Thüringen auf der Grundlage des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes zur außergerichtlichen Streitbeilegung einen Schlichtungsausschuss gebildet. Der Schlichtungsausschuss unterstützt die Parteien, miteinander zu verhandeln und unterbreitet Ergebnisvorschläge zur gütlichen Streitbeilegung. Das Schlichtungsverfahren ist kostengünstig, zeitsparend, erfolgt unter Mitwirkung und Hilfe fachkundiger neutraler Schlichter und ist insbesondere zur Konfliktbewältigung bei Baurechtsstreitigkeiten geeignet.
Die Architektenkammer Thüringen ist die berufsständische Vertretung der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Thüringen. Sie wahrt die beruflichen Belange aller Mitglieder, fördert das Ansehen der Berufsstände, stärkt die Baukultur und bürgt für Qualität: Nur wer bei der Architektenkammer Thüringen oder einer anderen Landesarchitekten- bzw. Stadtplanerkammer Mitglied ist, darf die Berufsbezeichnung Architekt/in", „Innenarchitekt/in", „Landschaftsarchitekt/in" oder „Stadtplaner/in" führen. Voraussetzungen sind eine qualifizierte akademische Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung, eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung sowie die regelmäßige Fortbildung.