Kooperationspartner
Notarkammer Thüringen
Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege kann der Notar durch seine betreuende und beratende Funktion nicht nur Streit von vornherein verhindern, sondern auch bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beilegen. Seine unabhängige und unparteiische Stellung sowie seine Fachkunde erlauben es ihm, zwischen den Beteiligten auf einen gerechten Interessensausgleich hinzuwirken und eine erzielte Einigung durch eine notarielle Urkunde unzweifelhaft zu fixieren. Gerade in den Kernbereichen notarieller Tätigkeiten, wie dem Grundstücks-, Erb- und Familien- oder Gesellschaftsrecht, schafft eine notarielle Urkunde Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten. Sie erbringt den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.
Die Notarkammer Thüringen informiert gern über die Tätigkeitsbereiche des Notars und hilft bei der Suche nach einem Notar vor Ort.