Kooperationspartner

Rechtsanwaltskammer Thüringen

Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Mandant/in und Anwalt/Anwältin gekommen ist, zum Beispiel über die Art und Weise der Mandatsbearbeitung oder eine vom Anwalt gestellte Kostennote, besteht die Möglichkeit, die Rechtsanwaltskammer Thüringen zur Vermittlung anzurufen. Die Teilnahme an einem Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen ist freiwillig und endet bei erfolgreichem Verlauf mit einer Einigung der Parteien. Die Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen kommt nur dann in Betracht, wenn keine Berufspflichtverletzung der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts vorliegt. Alternativ ist es auch möglich, sich an die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft mit Sitz in Berlin zu wenden.