Veranstaltungsrückblick
Jahrestagung des Thüringer Schlichtungsbeirates
"Damit aus Mücken keine Elefanten werden: Neue Regeln für die Behandlung von Verbraucherbeschwerden"
Jahrestagung des Thüringer Schlichtungsbeirates am 20. Oktober 2016
Jahrestagung des Thüringer Schlichtungsbeirates am 20. Oktober 2016
© IHK ERFURT
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Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen für alle Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften in der gesamten EU Schlichtungseinrichtungen zur Verfügung stehen, die den Vorschriften der (mit dem VSBG umgesetzten) Richtlinie 2013/11/EU entsprechen.
Bereits heute hat der Unternehmer, der Verträge mit Verbrauchern im Internet schließt, die Verpflichtung, einen Link zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen sowie ggf. über seine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle aufzuklären. Weitere Pflichten kommen ab 1. Februar 2017 hinzu. Bis dahin muss sich jeder Unternehmer, der Verträge mit Verbrauchern schließt – vom Einzelhändler über den Handwerker, Gastwirt und Vermieter bis zum Freiberufler – Gedanken darüber machen, wie er künftig mit Beschwerden seiner Vertragspartner umgehen will, und dies offenlegen.
Wie sieht die mit dem neuen Gesetz eingeführte Verbraucherstreitbeilegung aus? Wie können Verbraucher und Unternehmer sie nutzen? Was ist dabei zu beachten? Welche Alternativen gibt es? Wie verhält sich die Verbraucherschlichtung zur gerichtlichen Rechtsverfolgung? Was bedeutet das neue Recht für die Rechtsanwälte und andere Berater?