Konfliktlösungsmethode

Schiedsgutachten

Wenn im Mittelpunkt des Streits eine Tatsachenfrage steht (die im Prozess durch Sachverständigengutachten zu klären wäre wie z. B.  der Wert eines Nachlassgegenstands), können die Parteien den Prozess und die aufwändige Begutachtung dadurch vermeiden, dass sie gemeinsam einen Experten mit der Klärung der Streitfrage durch ein verbindliches Schiedsgutachten beauftragen. Die betreffende Tatsache könnte dann in einem nachfolgenden Prozess (abgesehen vom Fall offenbarer Unrichtigkeit analog § 319 Abs. 1 BGB) nicht mehr bestritten werden; dadurch entfällt der Anlass für eine Prozessführung und wird eine außergerichtliche Einigung gefördert.
Es kann auch vereinbart werden, dass jede Partei einen Gutachter benennt und diese von den Parteien beauftragt werden, ein gemeinsames Schiedsgutachten zu erstellen