Konfliktlösungsmethode
Schiedsstelle
Nach dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden hat jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine oder mehrere Schiedsstellen eingerichtet. Das Verfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. Es wird mündlich verhandelt. Die Parteien haben dabei Gelegenheit sich auszusprechen. Die Schiedspersonen nehmen sich Zeit, hören den Parteien zu und versuchen die bestehenden Spannungen abzubauen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt.
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und in nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre angerufen werden.
Allerdings kann die Schiedsstelle nicht in allen Fällen tätig werden. Bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten, bei Verletzungen der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen ist die Schiedsstelle nicht zuständig.
Sie ist außerdem für kleine Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich- den Privatklagesachen- muss zuerst die Schiedsstelle eingeschaltet werden.
Es handelt sich hierbei unter anderem um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung für die dort genannten Straftaten.