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mit der Mediation soll eine einvernehmliche sowie umfassende und nachhaltige Lösung erreicht werden, wodurch die Parteiinteressen über den Konfliktfall hinaus gewahrt und spätere Konflikte vermieden werden sollen
Mediation ist nicht öffentlich
die Parteien bestimmen selbst den Verfahrensablauf
Freiwilligkeit der Teilnahme, Abbruch der Verhandlungen jederzeit möglich
Verjährung wird gehemmt
ist das Mediationsverfahren erfolglos, steht immer noch der Gerichtsweg offen
Konflikte mit geringerem Streitwert können verhältnismäßig hohe Kosten verursachen
Geschäftsgeheimnisse müssen u. U. offengelegt werden, um einen Interessenausgleich zu erzielen
Informationsaustausch, der in der Regel offen erfolgt, kann von einer unredlichen Partei ausgenutzt werden
Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt